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KB Consulting
Geschäftsführung
 
Klaus Bruns
Süberweg 22
49090 Osnabrück
Telefon +49 (0)541 9118756
E-Mail: info@kbcon.de
Steuernummer: 66/106/04413
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

I. Geltung und AGBs unserer Kunden

Lieferungen und Leistungen ( z. B. Beratung, Schulung und Softwareerstellung ) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dem Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner (Kunde) sind nur gültig, wenn wir schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Wenn unser Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er uns unverzüglich schriftlich darauf hinweisen.

II. Vertragsanbahnung und Vertrag

1. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande oder wenn wir mit der Ausführung begonnen haben.

2. Von uns dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Software, Konzepte) sind unser geistiges Eigentum; sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurück zu geben und zu löschen und dürfen nicht benutzt werden. Die Löschung ist nachzuweisen.

3. Vorleistungen (einschließlich Kostenvoranschlag), die wir im Rahmen eines Angebotes auf Wunsch des Kunden erbringen, können wir dem Kunden in Rechnung stellen, auch wenn es nicht zu einem Vertrag kommt.

III. Leistungsumfang / Termine

Der Umfang unserer Leistungsverpflichtung bestimmt sich ausschließlich nach dem schriftlichen Auftrag. Termine sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist. Sofern eine Schulung und die Erstellung eines Pflichtenheftes nicht ausdrücklich vereinbart ist, sind wir hierzu nicht verpflichtet. Eine Programmdokumentation oder ein Bedienungshandbuch wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist und nur in maschinenlesbarer Form.

IV. Zahlung, Aufrechnung/Zurückbehaltung, Unteraufträge

1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Abnahme des Werks oder nach Leistung der Dienste fällig. Soweit die Vertragsurkunde abgrenzbare Teilleistungen ausweist, sind jeweils nach Erbringung der Teilleistung durch uns Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. Entgelte für unsere laufenden oder wiederkehrenden Leistungen werden jeweils am Ende des Monats fällig, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

2. Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, wenn seine Ansprüche entweder unstreitig, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gewährleistungsansprüche berechtigen ihn nicht zur Leistungsverweigerung, es sei denn, dass es sich um Mängelrügen handelt, die von uns schriftlich anerkannt wurden.

3.Wir sind berechtigt, zur Erfüllung unserer Leistungsverpflichtungen Unterauftragnehmer einzusetzen.

V. Softwareerstellung

1. Bei der Lieferung von Software, die durch Dritte hergestellt worden ist, bestimmt sich das Nutzungsrecht nach den Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers. Sie werden zum Gegenstand des Vertrages.

2. Soweit nicht anders vereinbart hat der Kunde bei Software, die durch uns hergestellt wurde, ein zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht. Es ist beschränkt auf die Installation der Software auf einem Arbeitsplatzrechner oder einem Server mit der vereinbarten Höchstzahl von Arbeitsplätzen. Alle Rechte an unseren Arbeitsergebnissen insbesondere an der von uns hergestellten Software - wie beispielsweise das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte - stehen im Verhältnis zum Kunden uns zu. Auch soweit die Arbeitsergebnisse durch Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden entstanden sind. Der Kunde hat an diesen Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke.

3. Das Nutzungsrecht an der Software wird unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden übertragen. Soweit wir bereits vorher in eine Nutzung der Software eingewilligt haben, können wir diese Einwilligung im Falle des Zahlungsverzuges widerrufen. Bei Ende des Nutzungsrechts ist der Kunde verpflichtet, die überlassene Software einschließlich aller Dokumentationsmaterialien und Kopien zurückzugeben, zu löschen und die Löschung nachzuweisen. Wir sind berechtigt, die Hardware zum Zwecke der Kontrolle der Löschung in Augenschein zu nehmen

4. An Änderungen oder Ergänzungen unserer Software hat der Kunde die selben Rechte, wie an der von uns erstellten Software selbst.

5. Für jeden Fall der Überschreitung des vereinbarten Nutzungsrechtes verpflichtet sich der Kunde, an uns eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe des doppelten Entgeltes, das er bei rechtmäßiger Nutzung an uns hätte zahlen müssen. Die Vertragsstrafe ist auf einen Schadensersatzanspruch anzurechnen. Wir sind darüber hinaus berechtigt, in diesem Fall das übertragene Nutzungsrecht zu widerrufen.

6. Der Kunde ist verpflichtet, uns auf etwaige Besonderheiten in der Umgebung der EDV-Einrichtung, die auf die Funktion Einfluss haben könnten, hinzuweisen.

7. Der Kunde sorgt für die Arbeitsumgebung der Software (z.B. Hardware und Betriebssystem). Er beachtet unsere Vorgaben.

8. Soweit gesetzlich oder vertraglich eine Abnahme vorgesehen ist, ist das Werk binnen zwei Wochen abzunehmen, wenn eine der Vertragsparteien eine förmliche Durchführung der Abnahme verlangt. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als mit Ablauf von vier Wochen ab Gefahrübergang als abgenommen. In diesem Falle gelten die bereits vorher angebrachten Mängelrügen als Vorbehalte der Rechte des Kunden bei Mängeln. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Bekannte Mängel sind innerhalb dieser Frist geltend zu machen.

9. Bei berechtigt und fristgemäß geltend gemachten Mängeln beheben wir die Mängel nach eigener Wahl im Wege der Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Herstellung eines neuen Werkes. Im Fall der Verweigerung der Nacherfüllung, ihrer Unmöglichkeit, ihrer Unzumutbarkeit oder bei dem Fehlschlagen zweier Versuche der Nacherfüllung -bei Projekten mit mehreren Phasen zwei Nacherfüllungsversuche pro Phase-, hat der Kunde die gesetzlichen Rechte bei Mängeln, sofern der Kunde uns schriftlich nach dem Fehlschlagen erfolglos eine Nachfrist von zumindest vier Wochen gesetzt hat. Die Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z.B. bei Rücktritt, Schadensersatz) kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf schriftlich erklärt werden.

10. Das Recht zur Minderung entfällt, wenn unsere Pflichtverletzung nur unerheblich ist.

11. Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels der Leistung verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme.

VI. Beratung

Soweit wir beratend tätig werden gilt folgendes:

1. Alle sachdienlichen Informationen über die ausschließlich der Kunde verfügt, sind uns vor Aufnahme der Beratung schriftlich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat bei der Umsetzung des Auftrages mitzuwirken und die notwendigen Auskünfte unverzüglich zu erteilen.

2. Soweit nicht anders vereinbart, sind Beratungsverträge mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende von beiden Seiten ordentlich kündbar. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Im Fall der unbegründeten außerordentlichen Kündigung haben wir Anspruch auf Schadenersatz und Fortzahlung der vereinbarten Vergütung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist.

3. Der Kunde ist verpflichtet unsere Ratschläge auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind bei uns unverzüglich schriftlich zu rügen. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei uns unverzüglich nach dem Entdecken gerügt werden.

4. Garantien und Zusicherungen im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

5. Ansprüche auf Schadenersatz aus einem Beratervertrag verjähren in einem Jahr.

VII. Haftung

In allen Fällen der Haftung, also auch für Mängel, gelten die folgenden Beschränkungen:

1.Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzung aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen, oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Im übrigen ist unsere Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines derartigen Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, höchstens jedoch auf die Höhe der jeweils vereinbarten Vergütung.

2.Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

3.Für den Verlust von Daten haften wir, in dem vorgenannten Umfang, nur, soweit der Kunde seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens jedoch einmal täglich, in geeigneter Form sichert, damit diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden können.

4. Mit Ausnahme der Ansprüche wegen eines Mangels gilt für alle gegen uns gerichteten Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen - außer in den Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden- eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnend mit dem schadenauslösenden Ereignis tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 Abs. 3 und 4 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

VIII. Abtretung, Schriftformerfordernis und salvatorische Klausel

1.Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus mit uns geschlossenen Verträgen als Ganzes oder einzelne Rechte und Pflichten hieraus abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit uns geschlossenen Verträgen ohne unsere Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

2.Sämtliche vertragliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

3.Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke des Vertrages

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

1.Unsere Verpflichtungen sind in unseren Geschäftsräumen zu erfüllen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

2.Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Osnabrück.

3.Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme des UN-Kaufrecht.

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Klaus Bruns
Süberweg 22

49090 Osnabrück

Osnabrück, den 19.11.2002

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Stand: 04. Juli 2007